HONORAR

Grundsätzlich kann die Höhe des Honorars im Voraus vereinbart werden.
In den Beträgen sind 19% MwSt enthalten. (Bei wissenschaftlicher Arbeit für Forschung und den öffentlichen Dienst wird der ermäßigte Satz von 7 % MwSt. berechnet.)

Schnellauskunft

Sie informiert über Stil, Einordnung, Künstlerschaft und Marktwert. Sie kann vorweg klären, ob eine weitere eingehendere Begutachtung sinnvoll ist.

 

48

Kurzgutachten
nach Vorlage des Objektes oder Schnellauskunft nach Vorlage einer brauchbaren Abbildung

gibt eine erste Auskunft über Stil, Einordnung, Original-zustand, Echtheit und Marktwert. Berät, ob eine weitergehende, vertiefte Untersuchung im Hinblick auf Echtheit, technischen Befund oder den Wert angebracht erscheint, oder welche Restaurierungsarbeiten nötig sind.

 




48 bis 100

Zustandsgutachten
nach Vorlage des Objektes
   

für Schadenseinschätzung und Restauriermaßnahmen.
(Bei Schäden an hochrangigen Werken Honorar nach Vereinbarung)

 
58 bis 120

Echtheitszertifikat
ohne ausführliche wissenschaftliche Dokumentation

   
für Objekte bis zu einem Wert von 10.000

  175 bis 350

Ausführliche Gutachten

mit der erforderlichen wissenschaftlichen detaillierten Textdokumentation, mit Zuschreibung, Echtheits-bestätigung, Zustandsbericht, mit oder ohne gewünschter Marktpreisangabe - grundsätzlich nach Vereinbarung, jedoch erfahrungsgemäß ca:

   
bis zu einem Wert von 10.000  

Basisgebühr 350
maximal 600

bis zu einem Wert von 100.000

  Basisgebühr 850
maximal 3% des Wertes

bei Werten darüber oder bei erschwerten Forschungsbedingungen

  Honorar nach Vereinbarung

Haushalts- und Nachlaßschätzungen
   

werden in der Regel nach Zeitaufwand abgerechnet.
Erfahrungsgemäß kann das Inventar einer 3-Zimmer-Wohnung mit einem Tagessatz von ca. 500 bis 600 bewältigt werden. Bei höherrangigen Ausstattungsobjekten können Kurzgutachten oder ausführliche Exposés angefertigt werden, auf Basis obiger Auflistung - jedoch auch wahlweise zu einem Pauschalpreis nach Vereinbarung.


 

Kommt es nach Anfahrt des Gutachters zu keinem Auftrag, etwa weil sich die Objekte als nicht echt oder weiter begutachtungswert erweisen, so fallen lediglich Anfahrtskosten und Honorar nach Zeitaufwand an.

Honorar für Vorträge, Beratung, Auktionsbegleitung oder Ausstellungskonzeption entweder nach Vereinbarung oder nach Zeitaufwand.

Zahlungsbedingungen:

Bei Auftragserteilung und -übernahme ist eine angemessene, zu vereinbarende Vorauszahlung zu leisten.

Honorare bis 300 werden bei Übergabe der Gutachten in bar entrichtet.


Gerichtsstand ist Leipzig.

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