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GUTACHTEN FÜR ERBSCHAFTEN UND PFLEGSCHAFTEN
Erbschaften
Noch zu gesunden Lebzeiten sollte eine Begutachtung von Kunst- und Ausstattungsgegenständen
erfolgen. Dies ermöglicht eine wertgerechte Aufteilung im späteren
Erbfall.
Pflegschaften
werden vom Pflegschaftsgericht an Anwälte vergeben, die den Kunstsachverständigen
heranziehen, um den Hausrat nach möglichen Wertgegenständen
begutachten zu lassen.
Wenn etwa ein Wohnungswechsel, Unterbringung im Seniorenheim etc. bevorsteht,
ist eine gutachterliche Schätzung des Hausrates und der Ausstattung
nötig.
Gelegentlich muß auch für eine sachgemäße Auslagerung
von Wertgegen-
ständen, sowie für die Veräußerung und Entsorgung
des Hausrats gesorgt werden. All diese Aufgaben werden von unserem eingearbeiteten
Team gerne übernommen.
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